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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
Firma TN-Solutions & Consulting.

Stand: August 2008

 

1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma TN-Solutions & Consulting

(nachfolgend Firma, TNS oder TN-Solutions & Consulting genannt)
Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen der Firma TNS und dem Käufer abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der Firma nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der Firma TNS anzuzeigen. Der Gerichtsstand ist Rheinbach.

 

2. Zahlungsbedingungen und Preise

Alle Rechnungen der Firma TNS sind innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei der Firma. Im Verzugsfalle ist die Firma berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma berechtigt, Zinsen in Höhe von 10 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Firma TNS ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.

Gegebenenfalls anfallende Reise- und Übernachtungskosten werden vom Kunden getragen. Diese werden dem Kunden als Reisekostenpauschale (in Euro pro Tag) vorab schriftlich mitgeteilt.

Arbeitszeit ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 Uhr – 17:00 Uhr. Sonn- und Feiertage sind arbeitsfrei. Es gelten die Feiertage des Bundeslandes NRW. Wünscht der Kunde einen Einsatz außerhalb dieser Zeiten, ist dies separat schriftlich zu vereinbaren.

Sollten Beratungsleistungen (Consulting) den Wünschen und Anforderungen des Kunden nicht gerecht werden, muss der Kunde dies rechtzeitig bei der Firma TNS schriftlich anzeigen. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die angefallenen Kosten der Leistungen inkl. Reisekostenpauschalen vom Kunden bezahlt werden.

 

3. Lieferung und Versand

Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht. Alle von der Firma TNS genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung, Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der Firma eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen (verspätete Lieferung Dritter), obwohl die Firma diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum.

Wird die Firma TN-Solutions & Consulting an der rechtzeitigen Vertragserfüllung, z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von sechs Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der Firma TNS nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der Firma nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die Firma TNS nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt.

 

Wird der Firma die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen der Firma TNS liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der Transportfirma und TNS zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht die Firma aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager der Firma verlässt.

 

4. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Firma TNS aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum von TN-Solutions.

Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der Firma stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und der Firma auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an die Firma abgetreten.

Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde die Firma unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der Firma unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und die Firma TNS dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der Firma bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab.

Der Kunde ist verpflichtet, der Firma alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.

 

5. Haftungsbeschränkung

Die Firma haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Firma nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für das Fehlen garantierter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt.

Im Falle einer Inanspruchnahme der Firma aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.

 

Für indirekte Schäden, z.B. entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Produktionsausfälle, geldwerte Aufwendungen oder Ansprüche Dritter haftet die Firma TN-Solutions & Consulting nicht.

 

6. Gewährleistung für Hardware

Die Firma TNS gewährleistet, dass die Waren nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.

Die Firma und der Kunde sind sich darüber einig, dass im Handbuch und/oder in der Preisliste enthaltene Erklärungen und Beschreibungen sowohl der Hard- als auch der Software keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuchs, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde der Firma unverzüglich schriftlich zu melden. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung der Firma TNS Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.

Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der Firma TNS eine angemessene Frist zur Nacherfüllung.

Der Kunde teilt der Firma mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – erwünscht. Die Firma ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Die Firma kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für ihn durchführbar ist.

Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der Firma TN-Solutions zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu.

Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Hat der Kunde die Firma TNS wegen Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die Firma nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der Firma grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen der Firma TNS entstandenen Aufwand zu ersetzen.

Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.

 

7. Gewährleistung für Software

Der Kunde wird Software unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und dem Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen. Die Firma TNS gewährleistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Ablieferung, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung im begleitenden Schriftmaterial entspricht. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist.

Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der Firma eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der Firma mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache erwünscht. Die Firma ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde.

Die Firma TNS kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für ihn durchführbar ist. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der Firma zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist.

Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.

Hat der Kunde die Firma TNS wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die Firma nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der Firma TNS grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen ihren entstandenen Aufwand zu ersetzen.

Keine Haftung wird dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet. Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das mit der Software ausgelieferte Schriftmaterial / Programmbeschreibung und die in die Software implementierte Benutzerführung und/oder Online-Hilfe hinaus, oder eine Einweisung, wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden ist. Im Fall einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung sind Anforderungen hinsichtlich Inhalt, Sprache und Umfang eines ausdrücklich zu liefernden Handbuches und/oder einer Dokumentation nicht getroffen, und die Lieferung einer Kurzanleitung ist ausreichend, es sei denn, dass die Parteien schriftlich weitere Spezifikationen vereinbart haben.

Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.

Für Software, die durch Dritte erstellt und die nur durch die Firma TNS installiert oder konfiguriert wurde, besteht keine Haftung. Gleiches gilt für Shareware, OpenSource, etc.

Software und Lizenzen, die vom Kunden bereitgestellt werden oder die bereits auf den vorhandenen Systemen installiert sind, werden von TNS nicht überprüft. Dies gilt insbesondere für die Lizenzen. Der Kunde hat für eine ausreichende Lizenzierung der Hard- und Software Sorge zu tragen.

 

8. Vertraulichkeit

Die Firma TNS und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.

Die Firma TNS ist berechtigt, Beratungs- und Dienstleistungen, sowie Hard- und Software bei Dritten einzukaufen (Sublieferanten). In diesem Fall dürfen von TNS die für diese Tätigkeiten benötigten Informationen weitergegeben werden. Ist der Kunde damit nicht einverstanden, muss dem schriftlich bei TN-Solutions widersprochen werden.

 

9. Beweisklausel

Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei der Firma TNS gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.

 

10. Schutzrechte

Ohne ausdrückliche Genehmigung der TN-Solutions ist es dem Käufer nicht gestattet, die von der TNS erworbene Ware in Länder außerhalb der EG zu exportieren. Daneben hat der Käufer sämtliche einschlägige Exportbestimmungen, insbesondere diejenigen nach der Außenwirtschaftsverordnung sowie gegebenenfalls Regelungen nach US-Recht, zu beachten. Die einer Lieferung beiliegende Softwarelizenzvereinbarung des Herstellers ist Vertragsbestandteil.

 

11. Mediengestaltung und Drucksachen

Die Firma TNS ist berechtigt, Aufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Auftragnehmers abzulehnen, wenn die Herstellung der Drucksachen für ihn unzumutbar ist oder wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen. Erfährt der Auftragnehmer erst nach Auftragsannahme von dem Ablehnungsgrund, ist er berechtigt, die Fortsetzung des Auftrags abzulehnen.

 

Dateiformat

Die Daten müssen in Formaten angeliefert werden, die vorgegeben sind. Diese Vorgaben müssen vorher bei der Firma erfragt werden. Bei nicht Einhaltung der Dateiformate, wird eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleistet.

 

Werbung

Ohne ausdrücklichen Wunsch des Bestellers, behalten wir uns vor, die von uns hergestellten Waren auch zu Referenzzwecken (Muster) zu benutzen.

 

Toleranz

Bei allen Drucksachen können geringfügige Abweichungen in Farbe und Format nicht reklamiert werden, auch bei vorhanden sein von Originaldruckmuster / Proof / oder andere Ausdrucke. Bei nicht vorhanden sein eines Originalmusters oder farbverbindlichen Proofs oder Andrucks sind wir von jeder Haftung frei. In der Endverarbeitung kann es produktionstechnisch zu Schneid- und Falztoleranzen von bis zu 2 mm kommen.

 

Lieferung & Versand

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Alle angegebenen Lieferzeiten bzw. Auftragsbestätigungen per E-Mail sind unverbindlich. Ein Schadensersatzanspruch, bei nicht Einhaltung unserer Lieferfrist, auch bei Teillieferungen, ist ausgeschlossen. Die Transportgefahr trägt der Käufer, sobald die Sendung vom Logistikpartner übernommen wird. Mehr- oder Minderlieferung bis zu 15% der bestellten Menge sind hinzunehmen.

 

Stornierung

Bei Stornierung eines Auftrages oder bei nicht Lieferung der Daten bis zum vereinbarten Termin, ist eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 € fällig. Sind die bereits erbrachten Leistungen über diesem Betrag, so werden diese Leistungen auf dieser Basis abgerechnet.  Alle Druckaufträge sind speziell angefertigte Waren, daher ist eine Stornierung oder eine Rücksendung nicht möglich.

 

Reklamation:

Natürlich sind wir bemüht Ihre Bestellung zu Ihrer vollsten Zufriedenheit auszuführen. Falls es dennoch zu einer Reklamation kommen sollte bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten:

-          Eine Reklamation ist nur schriftlich, mit 50 Belegexemplaren innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware möglich. Bitte keine unaufgeforderte Rücksendung. 

-          Transportschäden sind sofort nach dem Erhalt der Ware beim Lieferanten schriftlich zu reklamieren. 

-          Sind die Drucksachen teilweise schon verteilt, so ist eine Reklamation nicht mehr möglich. Bei stattgeben der Reklamation, bzw. Neudruck durch uns, kann die reklamierte Ware von uns in voller Auflagenhöhe zurück gefordert werden. 

 -          Reklamationen aufgrund fehlerhaft angelieferter Daten können nicht anerkannt werden. Bitte die Hinweise zu den Druckdaten (Datencheck) beachten.

 

12. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt.

Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der Firma nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma TNS abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Firma TN-Solutions & Consulting in Rheinbach in der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.